Liste des Immateriellen Kulturerbes

Liste des Immateriellen Kulturerbes

Deutschland hat seine Theater- und Orchesterlandschaft unter dem Titel „Theatres and Orchestras in Germany and their socio-cultural spaces“ bei der UNESCO für die Eintragung in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgeschlagen. Die Entscheidung fällt im Dezember 2019. Mehr Informationen >>

2014 wurde die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Jetzt wird die Einschreibung der „Theatres and Orchestras in Germany and their socio-cultural spaces” in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit angestrebt. Der entsprechende Antrag wurde im März 2018 bei der UNESCO eingereicht.

Die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft ist durch eine besonders hohe Dichte und Vielfalt im Hinblick auf Genres, Ästhetiken, Ausdrucksmittel, Sprache und Aufführungsanlässe gekennzeichnet. Die Nominierung zeigt, dass Theater und Orchester wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion sind. Sie unterstreicht auch die hohe Bedeutung der zahlreichen internationalen Kooperationen und Koproduktionen von Theatern, Gruppen und Orchestern.

Prägend ist in Deutschland bis heute das Repertoire- und Programmsystem mit einem dauerhaft engagierten Ensemble, mit dem Inszenierungen und Musikstücke über Monate oder Jahre hinweg verfügbar sind. Hinzu kommt eine sehr lebendige freie Szene sowie vielfältige Amateurtheater und -orchester.

Über die Aufnahme entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss des UNESCO-Übereinkommens im Dezember 2019 nach eingehender Evaluierung durch einen Beratungsausschuss.

Mehr Informationen im PDF der deutschen UNESCO-Kommission >>

Was ist Immaterielles Kulturerbe?
„Wissen. Können. Weitergeben.“ Immaterielles Kultur­erbe sind kulturelle Ausdrucks­formen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weiter­gegeben werden. Gemein­schaften prägen diese lebendigen Tradi­tionen und entwickeln sie kreativ weiter. Immaterielles Kultur­erbe wirkt identitäts­stiftend und stärkt sozialen Zusammen­halt. Zum Immateriellen Kultur­erbe zählen nach dem UNESCO-Überein­kommen zur Erhaltung des immateriellen Kultur­erbes mündlich über­lieferte Tradi­tionen und Ausdrucks­formen, darstellende Künste, gesell­schaft­liche Bräuche, Rituale und Feste (auch Formen gesell­schaft­licher Selbst­organisation), Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerks­techniken.

Es geht nicht ums „Welt(kultur)erbe“!
Als „Welterbe“ gelten ausschließlich Baudenkmäler, Stadt­ensembles sowie Kultur- und Natur­landschaften (UNESCO-Konvention von 1972). Voraussetzung für die Anerkennung einer Stätte als Welterbe ist ihr außer­gewöhnlicher universeller Wert.

Als Immaterielles Kulturerbe (UNESCO-Konvention von 2003) gelten lebendige kulturelle Ausdrucks­formen. Für die Aner­kennung einer Kultur­form als Immaterielles Kultur­erbe spielen Gemein­schaftlich­keit, Kreativität und Weiter­entwicklung(-sfähigkeit) eine herausragende Rolle.

Immaterielles Kulturerbe soll nicht konserviert werden!
Die Veränderungsprozesse der Traditionen sollen durch die UNESCO-Konvention und Erhaltungs­maßnahmen sowie Anerkennungen keinesfalls behindert werden. Erhaltung im Sinne der Konvention meint, die Lebens­fähigkeit und Lebendigkeit kultu­reller Ausdrucks­formen sicher­zustellen. Es geht also nicht um die Konservierung oder den Schutz eines bestimmten historischen Zustands, sondern um die heutige und künftige Entwicklungs­fähigkeit. Durch Erhaltungs­maßnahmen sollen die Voraus­setzungen für eine fort­währende Weiter­entwicklung und Weiter­gabe der Kultur­form gewährleistet werden. Die UNESCO interveniert hierbei nicht.